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   BFH, 06.11.2000 - X B 98/00   

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https://dejure.org/2000,11938
BFH, 06.11.2000 - X B 98/00 (https://dejure.org/2000,11938)
BFH, Entscheidung vom 06.11.2000 - X B 98/00 (https://dejure.org/2000,11938)
BFH, Entscheidung vom 06. November 2000 - X B 98/00 (https://dejure.org/2000,11938)
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  • BFH, 19.05.1999 - X B 206/98

    Divergenz

    Auszug aus BFH, 06.11.2000 - X B 98/00
    Zur Bezeichnung der Divergenz hätte der Kläger tragende Rechtssätze des angefochtenen Urteils einerseits sowie einer Entscheidung des BFH (oder des Bundesverfassungsgerichts) andererseits einander gegenüberstellen und einen Widerspruch zwischen ihnen aufzeigen müssen (BFH-Beschluss vom 19. Mai 1999 X B 206/98, BFH/NV 1999, 1495, 1496, m.w.N.).
  • BFH, 30.03.2000 - X B 50/99

    NZB; Rüge nicht ordnungsgemäßer Ladung; Umdeutung einer NZB

    Auszug aus BFH, 06.11.2000 - X B 98/00
    Das Rechtsmittel ist unabhängig davon unzulässig, ob es überhaupt fristgemäß begründet wurde, wogegen die bislang nicht überzeugend widerlegte Beweiskraft der Postzustellungsurkunde (§ 155 der Finanzgerichtsordnung --FGO-- i.V.m. § 418 der Zivilprozeßordnung --ZPO--; näher dazu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. März 2000 X B 50/99, BFH/NV 2000, 1223, m.w.N.) spricht, weil die zu seiner Begründung vorgetragenen Zulassungsgründe nicht in der erforderlichen Weise dargelegt wurden (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO).
  • BFH, 24.03.2000 - X B 92/99

    Verfahrensmangel; Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 06.11.2000 - X B 98/00
    Von vornherein in diesem Verfahren nicht gehört werden kann der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) mit Einwänden gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils (s. dazu z.B. die Senats-Beschlüsse vom 8. September 1999 X B 36/99, BFH/NV 2000, 323, und vom 24. März 2000 X B 92-94/99, BFH/NV 2000, 1219; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 58 und 62, m.w.N.).
  • BFH, 02.12.1998 - X B 115/98

    Grundsätzliche Bedeutung; NZB

    Auszug aus BFH, 06.11.2000 - X B 98/00
    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache darzutun, hätte der Kläger substantiiert und in sich schlüssig eine konkrete, in diesem Verfahren entscheidungserhebliche Rechtsfrage herausarbeiten müssen, an deren Klärung ein allgemeines, über das Interesse der Beteiligten am Ausgang dieses Verfahrens hinausreichendes Interesse besteht (BFH-Beschlüsse vom 2. Dezember 1998 X B 115/98, BFH/NV 1999, 943, und vom 20. Juli 1999 X B 10/99, BFH/NV 2000, 434; Gräber, a.a.O., Rz. 7 ff. und 61 f.).
  • BFH, 20.07.1999 - X B 10/99

    Schätzungsfälle; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 06.11.2000 - X B 98/00
    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache darzutun, hätte der Kläger substantiiert und in sich schlüssig eine konkrete, in diesem Verfahren entscheidungserhebliche Rechtsfrage herausarbeiten müssen, an deren Klärung ein allgemeines, über das Interesse der Beteiligten am Ausgang dieses Verfahrens hinausreichendes Interesse besteht (BFH-Beschlüsse vom 2. Dezember 1998 X B 115/98, BFH/NV 1999, 943, und vom 20. Juli 1999 X B 10/99, BFH/NV 2000, 434; Gräber, a.a.O., Rz. 7 ff. und 61 f.).
  • BFH, 08.09.1999 - X B 36/99

    Divergenz und Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 06.11.2000 - X B 98/00
    Von vornherein in diesem Verfahren nicht gehört werden kann der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) mit Einwänden gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils (s. dazu z.B. die Senats-Beschlüsse vom 8. September 1999 X B 36/99, BFH/NV 2000, 323, und vom 24. März 2000 X B 92-94/99, BFH/NV 2000, 1219; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 58 und 62, m.w.N.).
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